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Vergleichende Analyse der Kreisverfassungssysteme in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz sichert für die Kreise - ebenso wie für Bund, Länder und Gemeinden - ausdrücklich eine auf Wahlen gestützte, demokratische Organisationsform (Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG). Darüber hinaus aber lässt es für die innere Ausgestaltung der Kreisverfassung viel Spielraum. Zuständig sind die 13 Flächenländer. Eine bundesstaatliche Koordination und Angleichung findet kaum statt. Zugleich sind aber die landesgesetzlichen ...

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